Häufige Fragen und Anworten

Für Lehrende

Allgemeines

(Nicht Bundeswehr-Angehörige/r) – Bundeswehr-Angehörige nur (1) und (6)
1) Private Adresse, an die der Lehrauftrag gesendet werden soll,
2) Beglaubigte Kopie Hochschulzugangsberechtigung,
3) Beglaubigte Kopie Hochschulabschlusszeugnis (inkl. Urkunde),
4) Beglaubigte Kopie Promotionsurkunde,
5) Beglaubigte Kopie Habilitationsurkunde,
6) Unterschriebener CV.

Vor der Veranstaltung bekommen Sie von uns ein Informationspaket zum Veranstaltungsort, den Teilnehmenden, und zum Lehrauftrag. Zudem fragen wir auch vor der Veranstaltung nach, ob noch Material, wie Flipchart, Technik für hybride Lehre, benötigt wird. Sollte etwas fehlen, melden Sie sich bitte. Wir sind immer erreichbar.

Die Orte der Veranstaltungen können je nach Studiengang variieren. Um einige wenige zu benennen: Hamburg, Koblenz, Berlin und Wien. Zudem gibt es Programme die fast ausschließlich Online stattfinden. Nähere Informationen erhalten Sie direkt von uns.

Der Umfang der Lehre variiert, von zwei Unterrichtseinheiten bis zu fünf Tagen Lehre kann alles dabei sein. Der Umfang wird immer mit jedem einzelnen Lehrenden direkt besprochen und entsprechend angefragt. Der Lehrauftrag wird in Unterrichtseinheiten abgerechnet. Eine Unterrichtseinheit umfasst 45 Minuten.

Der Umfang von Vor- und Nachbereitung der Lehre variiert je nach Anteil der Unterrichtseinheiten. Eine weitere mögliche Nachbereitung Ihrer Tätigkeit kann auch die Betreuung von Projektarbeiten der Studierenden sein. Diese wird Ihnen natürlich gesondert vergütet. Über die genauen Details sprechen wir gern persönlich mit Ihnen.

Die Vergütung variiert nach Qualifikation und Erfahrungen. Die genauen Eckdaten erhalten Sie bei Anfrage direkt von uns.

Alle Einrichtungen der Bundeswehr werden als militärische Bereiche bezeichnet. Dazu zählen neben Kasernen und Übungsplätzen auch alle anderen Anlagen, Einrichtungen und Schiffe der Bundeswehr wie etwa Bundeswehrkrankenhäuser, die Universitäten der Bundeswehr oder von der Bundeswehr gemietete Büroräume. In militärischen Sicherheitsbereichen gelten besondere Regeln – nicht nur für Besucher, sondern auch für die Truppe selbst. So sind militärische Sicherheitsbereiche für den öffentlichen Zutritt gesperrt. Das heißt, sie dürfen nur mit einer Zugangsberechtigung betreten werden. Wachpersonal und Sicherheitskräfte wie die Feldjäger haben dort gesetzliche Eingriffsbefugnisse, um Angehörige und Material der Bundeswehr sowie verbündeter Streitkräfte wirksam schützen zu können.

Das bedeutet, dass Sie als Lehrende/r der HSU/UniBw H bitte beim Betreten und Verweilen auf dem Gelände der HSU/UniBw H immer Ihren Personalausweis mitführen müssen. Im Passwechselverfahren dürfen Sie dann das Gelände der HSU/UniBw H betreten. Im Vorfeld werden Sie vom Team des ZWW an der Wache angemeldet.

Melden Sie sich bitte an der Wache der HSU/UniBw H an. Die Mitarbeiter der Wache werden Ihnen dann einen Parkplatz zuweisen.

Die HSU/UniBw H nutzt als Lernplattform das Programm ILIAS. Sie bekommen zu Beginn der Veranstaltung einen Gastzugang und können damit Ihre Vortragsunteralgen etc. direkt dort hochladen. Alternativ übernimmt das Team des ZWW dies auch gern für Sie, sprechen Sie uns gern an.

Ihre Reise- und Übernachtungskosten werden selbstverständlich von der HSU/UniBw H nach dem Bundesreisekostengesetz erstattet. Sie bekommen von uns einen Lehrauftrag mit angefügten Forderungsnachweis. Mit diesem Forderungsnachweis reichen Sie uns gern Ihre Reise- und Übernachtungskosten ein. Die Erstattung erfolgt dann zusammen mit der Vergütung der Lehre.

„Du findest hier keine Antwort auf Deine Frage?

Dann frag doch einfach unsere Hilde.”

Hilde Williams

Team Maskottchen

zww-info@hsu-hh.de

Ihre Bewerbung, Unterlagen und Einreichung

Für Ihre Bewerbung um einen Studienplatz benötigen wir von Ihnen verschiedene Unterlagen. Eine Übersicht der erforderlichen Unterlagen finden Sie auf der Homepage des Prüfungsamtes. Sie können ihre Bewerbungsunterlagen direkt beim Prüfungsamt einreichen. Die Unterlagen gehen dann direkt an das Prüfungsamt. Rückfragen zu den Bewerbungsunterlagen können Sie direkt an das Prüfungsamt stellen. Für alle anderen Fragen steht das ZWW gerne per E-Mail oder Telefon zur Verfügung.

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