Zentrum für Wissenschaftliche Weiterbildung

EU AI Act: Schulung für KI-Nutzung (Online)

Ab 2025 treten mit dem EU AI Act verbindliche Vorschriften für den Umgang mit Künstlicher Intelligenz in Kraft. Die Regelungen richten sich nicht nur an diejenigen, die KI-Lösungen entwickeln, sondern ebenso an alle, die solche Systeme im beruflichen Umfeld einsetzen.

Die oncampus GmbH hat den Kurs entwickelt, um verständlich und anwendungsorientiert zu zeigen, was der EU AI Act beinhaltet. Von zentralen Begriffen über die Risikoklassifizierung bis hin zu den konkreten Anforderungen, die Anbieter und Nutzer erfüllen müssen.

So nutzen Sie die kostenfreie Onlineschulung

Um die kostenfreie Onlineschulung nutzen zu können, klicken Sie bitte auf den nachfolgenden Link. Sie werden zu Link and Learn weitergeleitet und können dort auf die Zugangsdaten zur Onlineschulung zugreifen. Für die Nutzung von Link and Learn müssen Sie sich einmalig auf der Plattform registrieren, um Zugriff auf die dort bereitgestellten Inhalte zu erhalten.

Bei technischen Problemen bei der Erstregistrierung wenden Sie sich bitte an den Support der Bundeswehr/Link and Learn unter support@linkandlearn.de

Podcast Überschrift

Ab 2025 treten mit dem EU AI Act verbindliche Vorschriften für den Umgang mit Künstlicher Intelligenz in Kraft. Die Regelungen richten sich nicht nur an diejenigen, die KI-Lösungen entwickeln, sondern ebenso an alle, die solche Systeme im beruflichen Umfeld einsetzen.

Die oncampus GmbH hat den Kurs entwickelt, um verständlich und anwendungsorientiert zu zeigen, was der EU AI Act beinhaltet. Von zentralen Begriffen über die Risikoklassifizierung bis hin zu den konkreten Anforderungen, die Anbieter und Nutzer erfüllen müssen.

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Titel des Tutorial

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Ihre Bewerbung, Unterlagen und Einreichung

Für Ihre Bewerbung um einen Studienplatz benötigen wir von Ihnen verschiedene Unterlagen. Eine Übersicht der erforderlichen Unterlagen finden Sie auf der Homepage des Prüfungsamtes. Sie können ihre Bewerbungsunterlagen direkt beim Prüfungsamt einreichen. Die Unterlagen gehen dann direkt an das Prüfungsamt. Rückfragen zu den Bewerbungsunterlagen können Sie direkt an das Prüfungsamt stellen. Für alle anderen Fragen steht das ZWW gerne per E-Mail oder Telefon zur Verfügung.